72-Stunden-Regel
Die Versicherungsbedingungen der Leitungswasserversicherung (meist als AWB bezeichnet), die Teil der Eigenheimversicherung sind, enthalten üblicherweise eine 72 Stunden Klausel. Diese verlangt, dass der Hauptwasserhahn abzudrehen ist, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist. Typische Schäden – die etwa durch Leitungswasser entstehen – sind andernfalls nicht gedeckt. Die diesbezüglichen Bedingungen können je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein. Sollten Sie Ihr Eigenheim länger als drei Tage verlassen, prüfen Sie unbedingt die Bedingungen für die Leitungswasserversicherung Ihrer Eigenheimversicherung. Was genau für Deckung durch die AWB zu tun ist Üblicherweise beinhalten die strengen Versicherungsbedingungen folgenden Passus: Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen Unser Tip: Versicherungsvertrag genau prüfen und [...]
Folgen Sie uns oder schreiben uns eine Nachricht.